HSE Rechtsanwälte - Kanzlei für Recht und Wirtschaft
Info unter: +49 261 973365-0 oder info@hse-recht.de

Straf- und Wirtschaftsstrafrecht

Bei strafrechtlichen Problemen ist es besonders wichtig, sich möglichst frühzeitig durch einen Anwalt vertreten zu lassen, denn der Ausgang des Strafverfahrens kann erhebliche Konsequenzen für Ihr weiteres berufliches und privates Leben haben. Je früher Sie sich an uns wenden, desto größer sind die Chancen, dass wir Ihnen helfen können.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde oder Sie zu einem Hauptverhandlungstermin vorgeladen wurden – und machen Sie Gebrauch von Ihrem Schweigerecht – unabhängig davon, ob der strafrechtlich gegen Sie erhobene Vorwurf ganz, teilweise oder überhaupt nicht zutrifft.

Hierbei handelt es sich um Ihr Recht als Beschuldigter, zunächst keine Angaben zum Sachverhalt zu machen. Dies stellt kein Schuldeingeständnis dar und darf Ihnen auch später nicht zur Last gelegt werden. Für uns als Anwälte ist es aber oft die einzig sinnvolle Möglichkeit, eine erfolgreiche Verteidigung aufzubauen

Stefan Härtel

Rechtsanwalt

Experte in:

Auf jede Frage gibt es eine Antwort!

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir antworten Ihnen schnell und unverbindlich

Schreiben Sie uns